Allgemeine Geschäftsbedingungen von www.dj-hochzeits.ch
AGBs vom 1.1.2017
1. Vertragspartner
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die
Vertragsverhältnisse zwischen dem www.dj-hochzeits.ch und seinen
Vertragspartnern (Kunden).
2. Vertrag
Verträge zwischen www.dj-hochzeits.ch und Kunde entsteht durch
2.1. - Annahme eines schriftlichen Angebotes
2.2. - schriftlicher Vertrag von uns ausgefertigt (www.dj-hochzeits.ch )
2.3. - schriftlicher Vertrag vom Veranstalter ausgefertigt
2.4. - mündlicher Vertrag / Bestätigung
Bei einem schriftlichen externen Vertrag, welcher von unserem Vertragspartner ausgefertigt wurde und von uns unterschrieben ist, gelten dann die im jeweiligen Vertrag vereinbarten schriftlichen Vereinbarungen und Regelungen.
Die Regeln in den hier aufgeführten
Geschäftsbedingungen bleiben ebenfalls bestehen.
2.5. Dienstleistung
unsere Dienstleistungen vor, nach und zur
Veranstaltung
1. Musikbeschallung vor der Hauptveranstaltung.
2. Extra-Ton-und/oder Licht-Anlage.
3. DJ Dienstleistung zur Veranstaltung.
4. gestellte Tontechnik kleine, mittlere oder grosse Variante.
5. gestellte Lichttechnik kleine, mittlereoder grosse Variante.
6. Technikerdienstleistungenuf Auf und Abbau Technik.
7. Moderation Veranstaltung
8. Transport und Fahrtdienstleistungen
9. Künstler - Programmteil – Dienstleistungsvermittlung
2.6. Zusatzvereinbarung
Ergänzung zu Punkt 2.Vertrag:
Zahlungsmodalitäten.z.B. Vorabzahlung oder Teilvorabzahlung auf das Konto: Lautend auf meinen Namen: Luzerner Kantonalbank: CH2200778141926512004, Swift Cod LUKBCH2260A
Bei Abschluss eines Vertrages kann eine Zusatzvereinbarung zum Vertragsabschluss oder auch noch später abgeschlossen werden, wenn beide Vertragspartner einverstanden sind.
Das kann z.B. der Fall sein, wenn der Dienstleister oder der Vertragspartner des Dienstleisters nach Abschluss des Vertrages eine Optimierung oder eine Änderung der Dienstleistung bewirken will.
Sollten sich vor oder zur Veranstaltung nach
Absprache mit dem Veranstalter und www.dj-hochzeits.ch Änderungen
der Dienstleistungen, z.B. veränderter Veranstaltungsort, mehr oder
weniger Technikaufwand zusätzliche oder weniger Programmteile oder
Anderes ergeben, kann der vereinbarte Preis im beiderseitigen
Einvernehmen schriftlich verändert werden.
Der Dienstleister www.dj-hochzeits.ch hat nicht das Recht den
vereinbarten Preis der Veranstaltung einseitig zu erhöhen.
2.7. Rechnung
Sie erhalten vor der Veranstaltung
eine Rechnung - wenn gewünscht mit einer exakten Aufzählung der
Dienstleistungen.
Sie können Bar bezahlen oder 14 Tagen vor der Veranstaltung überweisen.
Firmenauftrege können innert 30Tage nach der Veranstaltung gegen
Rechnung Zahlen.
Bei Neukunden gilt Barbezahlung zur Veranstaltung bis spätestens 23 Uhr am Veranstaltungstag.
Sollte der Vertragspartner von www.dj-hochzeits.ch dieser Vereinbarung nicht nachkommen ist www.dj-hochzeits.ch berechtigt die Veranstaltung ohne rechtliche Konsequenzen zu beenden.
Der Vertragspartner von www.dj-hochzeits.ch muss in diesem Fall seiner Zahlungsverpflichtung trotzdem in voller Höhre der Vertragssumme nachkommen.
Im Streitfalle haftet er allein für die auflaufenden
Forderungen und Kosten eines Rechtsstreites.
3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung
Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden
Ausfallkosten wie folgt berechnet:
3.1.
Rücktritt vom Vertrag
Rücktritt bis 12 Monate vor der Veranstaltung: 15 % der
Auftragssumme
Rücktritt bis 9 Monate vor der Veranstaltung:
20% der Auftragssumme
Rücktritt bis 8 Monate vor der Veranstaltung: 30
% der Auftragssumme
Rücktritt bis 7 Monate vor der Veranstaltung: 40
% der Auftragssumme
Rücktritt bis 6 Monate vor der Veranstaltung: 50
% der Auftragssumme
Rücktritt bis 5 Monate vor der Veranstaltung: 60
% der Auftragssumme
Rücktritt bis 3 Monate vor der Veranstaltung: 65
% der Auftragssumme
Rücktritt bis 2 Monate vor der Veranstaltung: 70
% der Auftragssumme
Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der
Auftragssumme
Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 90% der
Auftragssumme
Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 95% der
Auftragssumme
Rücktritt ab 3. Tag vor Beginn der Veranstaltung 100% der gesamten
Auftragssumme.
Sollten keine speziellen Regelungen im schriftlichen
Vertrag
extra vereinbart worden, gelten immer die Rücktrittsbedingen auf dieser
Webseite.
Wenn persönliche Absprachen mit dem Hochzeitspaar betreffs der
Hochzeitsfeier, der Veranstaltung stattgefunden haben und ein Vertrag
beiderseitig unterzeichnet worden ist und der Veranstalter kündigt wird
eine Aufwandspauschale in Höhe von 100 Sfr, plus die Ausfallkosten an
Hand des Datums der Kündigung berechnet.
Ausnahmen :
Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem
Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten
gesondert geregelt.
Ein Rücktritt seitens des
www.dj-hochzeits.ch ist möglich durch:
- technisch bedingte Ausfälle
- andere wichtige Gründe ( Todesfall in der Familie ect.)
- Tod
- Unfall
- Krankheit / Verhinderung)
In diesem Falle wird ( außer bei Tod ) durch
www.dj-hochzeits.ch versucht, gleichwertigen DJ Ersatz zu gleichen
Konditionen wie vereinbart zu stellen - dies jedoch ohne Anerkennung
einer Rechtspflicht und Erfolg.
Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie
möglich schriftlich per Einschreiben zu erfolgen.
Adresse siehe Impressum.
4. Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet
ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch
grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch
www.dj-hochzeits.ch verursacht
worden ist.
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von
www.dj-hochzeits.ch, die
während der einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig
oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter. Im Falle
eines Schadens durch Gäste werden die Personalien des/der Schädiger
sofort und ohne Verzögerung mitgeteilt, notfalls unter Zuhilfenahme der
Legislative.
Sofern www.dj-hochzeits.ch
durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (
höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung,
Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder
Stromschwankungen ect. ) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen
kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen
Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer
Zahlung.
5. Zahlungen
Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an
www.dj-hochzeits.ch direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werden
aktzeptiert:
a) Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung.
Bei Erstbuchung ist nur Barzahlung möglich oder 7 Tage vor dem Anlass
auf unser Konto.
b) Überweisung auf ein von www.dj-hochzeits.ch genanntes Konto
unmittelbar nach Rechnungseingang, spätestens jedoch nach 30 Werktagen
nach Rechnungseingang.
6. Zahlungsbedingungen – Vorkasse per
Banküberweisung.
Der Auftraggeber verpflichtet sich den vereinbarten Vorkassebetrag laut
Vertragsbedingung für die Veranstaltung auf das Konto von
www.dj-hochzeits.ch zu überweisen, es sei denn laut Buchungsbestätigung
werden andere Bezahlarten vereinbart.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist www.dj-hochzeits.ch berechtigt, den Auftrag fristlos zu kündigen und eine angemessene Entschädigung in Höhe der bis dahin entstandenen Auslagen zu verlangen gemäß Punkt 3.1 Rücktritt vom Vertrag.
Der Vorkassebeträg ist bis spätestens 7 Tage vor dem Anlass auf das angegebene Konto zu überweisen. Lautend auf meinen Namen: Luzerner Kantonalbank: CH2200778141926512004, Swift Cod LUKBCH2260A
Wird diese Vereinbarung nicht eingehalten kann www.dj-hochzeits.ch seine im Vertrag vereinbarte Dienstleistung einstellen und die Restsumme als Schadensersatzforderung geltend machen gemäß Punkt 3.1 Rücktritt vom Vertrag.
Bei Rechnungen die 1 x gemahnt wurden wird eine
Umtriebsentschädigung von min. Sfr. 50.- oder nach Aufwand verrechnet.
7. Suisa-Gebühren
Alle anfälligen Gebühren für die Suisa werden vom Veranstalter getragen
und direkt an die Suisa abgeführt. Bei reinen Privatveranstaltungen
entfällt die Suisa -Gebühr.
7.1. Sonstiges
Der DeeJay unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in seiner
Darbietung Weisungen des Veranstalters.
Der DJ ist nur an die im Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden.
Stromversorgung, ggf. ein Regenschutz für die Technik (am Anlagen-Aufstellungsort), angemessene Mahlzeiten (entweder vom Gästebuffet, oder a la Card) alkoholfreie Getränke und einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Zugangs zum Veranstaltungsraum stellt der Veranstalter für die Dauer der Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird am Veranstaltungsort ein Tisch von ca. 180 / 60 cm und mindestens ein 230V / 16A Stromanschluss in unmittelbarer Nähe benötigt.
7.2. Erschwerte Aufbaubedingungen
7.2.1.
Sollten am Veranstaltungsort oder in der Location erschwerte Aufbaubedingungen vorherrschen, wie z.b das die benötigte Technik für die Veranstaltung über eine oder mehrere Etagen transportiert werden müssen.
7.2.2.
Wenn zu lange oder extrem komplizierte Aufbauwege vorherschen auf die vorher nicht hingewiesen wird oder ähnliche erschwerte Bedingungen wie steile Treppen, welche einen normalen Transport der Technik nicht gewährleisten oder sogar auf Grund dieses Faktes das Risiko einer Gesundheitsgefährdung besteht.
7.2.3.
Sollte es nicht möglich sein in unmittelbarer Nähe der Location zu parken zu können.
7.2.4. Sollte der Veranstalter den Dienstleister (www.dj-hochzeits.ch) auf diese Bedingungen nicht vor der Veranstaltung schriftlich hinweisen, wird ein Preisaufschlag in Höhe von mindestens 50.- bis 100.- Sfr automatisch fällig.
Dieser Fakt ergibt sich deshalb, da der Dienstleister (www.dj-hochzeits.ch) am Veranstaltungstag nicht mehr reagieren kann und in der Regel der Dienstleister keine persönliche Vorortbesichtigung durchführen muss, sei denn es wird schriftlich vereinbart.
Im Regelfall wäre aus den oben genannten Gründen ( durch komplizierte oder zu lange Aufbauwege )
mit dem Veranstalter eine Vereinbarung getroffen worden, wo dieser entsprechende Hilfskräfte für den erschwerten Transport hätte selbst zur Verfügung stellen können.
Kein Preisaufschlag wird fällig wenn der Veranstalter nach Absprache entsprechende Hilfskräfte ab 18 Jahren für den Transport und nach dem Zeitplan vom Dienstleistungsnehmer (www.dj-hochzeits.ch )zur Verfügung stellt, welche dann den Anweisungen vom Dienstleister (www.dj-hochzeits.ch) Folge leisten.
Diese Hilfskräfte müssen eine eigene private Haftpflichtversicherung besitzen - der Veranstalter haftet im Namen der Hilfskräfte bei Sach und anderen Schäden in voller Höhe für den Dienstleister (www.dj-hochzeits.ch).
8. Werbung
Der Veranstalter informiert seine Gäste das www.dj-hochzeits.ch zur Veranstaltung Fotos und Videos machen kann, welche für den Veranstalter und für eigene Werbezweck eingesetzt werden können.
Der Veranstalter kann dieser Vereinbarung schriftlich per Briefpost oder per E Mail widersprechen.
Ebenfalls ist es möglich das der Vertragspartner von www.dj-hochzeits.ch zum Absprachetermin oder zum Veranstaltungstermin schriftlich darauf hinweist das keine Foto und Videoaufnahmen von www.dj-hochzeits.ch gemacht werden sollen.
Dieser Textinhalt kann auch vorher in den gemeinsamen Vertrag mit aufgenommen werden.
8.1. Mit Unterzeichnung des Vertrages oder Bestätigung der AGB`s erkennt der Veranstalter die Geschäftsbedingungen an.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder
teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche
Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser
Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte
der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle
der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen
gesetzlichen Regelungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder
werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses
Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen
durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen
Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise
gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene
Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien
auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die
Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der
Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
Beauftragte Zusatz Leistungen, im Vertrag nicht enthalten
sind, werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich
berechnet. zb. Treffen in Luzern 100.- SFr.-,
Besichtigung des Eventlokal in
Luzern 100.-, Musikliste zusammenstellen + 100.-, Verlängerung Stunde +
100.- wir immer am Eventtage bar gezahlt. Die Gage ist unabhängig vom
Erfolg der Veranstaltung.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnort von www.dj-hochzeits.ch
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